Engagierter Anwalt für jeden Fall
Kompetente und engagierte Rechtsvertretung im Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht – wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Durchsetzungsvermögen und Diskretion zur Seite. Vertrauen Sie auf professionelle Hilfe.

Umfassende Lösungen
Für folgende Schwerpunkte: Betrugsdelikte | Erpressung | Körperverletzung | Notwehr Opferrechte | Raub | Sexualstrafrecht | Strafvollzug |Tötungsdelikt | Suchtmittel Untersuchungshaft | Vermögensdelikte
BEI FESTNAHME ODER HAUSDURCHSUCHUNG KONTAKTIEREN SIE MICH AM BESTEN SOFORT!

Strafrecht
Warum sollten Sie – wenn Ihnen strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, Gewalt, Urkundenfälschung, strafbare Handlungen gegen die Freiheit, Raub, strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen, Betrug, strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Nötigung, Vergewaltigung, Korruption oder allgemein ein strafbares Verhalten, vorgeworfen wird – die Hilfe eines Rechtsanwaltes, meine Hilfe, in Anspruch nehmen? Kein Ermittlungsverfahren/Strafverfahren ist auf die leichte Schulter zu nehmen.
Ich erläutere Ihnen die Situation und versuche mit Ihnen eine Lösung und damit Sicherheit zu finden. Dies zu Beginn durch Akteneinsicht und vollständige Kenntnis der Sachlage. Eine falsche Strategie ist immer ein Risiko. Dadurch können hohe Strafen vermieden und auch Ihr Ruf geschont werden. Wir setzen uns schnell und zielgerichtet für Sie ein.

Verwaltungsstrafrecht
Sie haben sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, sind ohne Führerschein gefahren, sind zu schnell gefahren, haben Polizisten beschimpft oder ein öffentliches Ärgernis in Zusammenhang mit Alkoholisierung erregt, haben Sie unerlaubt eine Waffe getragen, dann haben Sie auch eine Straftat begangen. Diese Straftaten werden zwar nur von Verwaltungsbehörden verfolgt, können aber Ihre Haushaltskasse sehr schnell leeren.
Sollte Ihnen der Vorwurf gemacht werden, gegen allgemeine Verwaltungsgesetze verstoßen zu haben oder haben Sie bereits eine Strafe erhalten, sollten Sie sich umgehend bei mir melden. Hier muss auf Grund von Fristen schnell gehandelt werden.
Verteidigen Sie Ihre Rechte mit Integrität
Als erfahrener Rechtsanwalt vertrete ich Sie kompetent in allen Belangen des Strafrechts und Verwaltungsstrafrechts. Ob Ermittlungsverfahren, Anklage oder Strafverfügung – ich setze mich für Ihre Rechte ein.

Ausgewiesene Fachkompetenz
Langjährige Erfahrung und tiefgreifendes Fachwissen im Straf- und Verwaltungsstrafrecht sichern Ihre Verteidigung.

Kundenorientiert
Individuelle Betreuung, schnelle Reaktion und maßgeschneiderte Lösungen – Ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt.

Expertenteam
Ein starkes Team mit spezialisierter Expertise arbeitet engagiert für Ihren rechtlichen Erfolg.

Klare Kommunikation
Verständliche Beratung ohne Juristendeutsch – wir erklären komplexe Sachverhalte einfach und transparent.

Dr. Christoph Kopecky
Dr. Christoph Kopecky blickt auf eine langjährige Erfahrung im Strafrecht zurück und berät laufend über Strategie, Chancen, Risiken und begleitet Sie durch den Strafprozess. Die Kanzlei im ersten Wiener Gemeindebezirk, nahe der Staatsoper, ist leicht zu erreichen und wissen wir, dass ein Strafverfahren viel Stress und Sorgen für unser Klienten bedeutet. Wir bieten folglich einen schnellen Termin um Ihnen Sicherheit geben zu können.
Ablauf für die Kontaktaufnahme
2
Terminvereinbarung
Wir vereinbaren einen ersten Gesprächstermin.
3
Beratungsgespräch
Schildern Sie mir Ihr Anliegen in einem Beratungsgespräch.
Verrechnung & Kosten
Unsere Leistungen werden ausschließlich auf Basis des in Österreich geltenden gesetzlichen Tarifes abgerechnet und legen wir ein Augenmerk darauf, dass die Kosten an die Bedürfnisse anpasst werden. Wir stehen hier unseren Kunden laufend bei Fragen zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Innerhalb weniger Tage.
Wann brauche ich einen Rechtsanwalt?
Am besten immer, damit Ihre Rechte – über die Sie oft unzureichend aufgeklärt werden – gewahrt werden können.
Brauche ich vor der Polizei einen Rechtsanwalt?
Ja, da unwissende Personen sich oft selbst belasten, obwohl sie dies nicht müssten.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Vertretung?
Im Fall eines Freispruches grundsätzlich ja. Wir beraten Sie nach Erlangung eines Freispruches, wie Sie zumindest einen Teil Ihrer Kosten von Ihrer Versicherung zurückerhalten.